Veröffentlichung JMBl. 2009/01 S. 13 vom 19.12.2008

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Az.: 3830a - IV - 4225/07
3031-J
3031-J
 
Änderung der Notarbekanntmachung
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
 
vom 19. Dezember 2008 Az.: 3830a - IV - 4225/07
 
 
 
Die Bekanntmachung betreffend die Angelegenheiten der Notare (Notarbekanntmachung) - NotBek - vom 25. Januar 2001 (JMBl S. 32), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 24. August 2007 (JMBl S. 115), wird wie folgt geändert:
 
1. 
Die Anlage zu Nr. 17.1 der Bekanntmachung (Dienstordnung für Notarinnen und Notare) wird wie gefolgt geändert:
 
1.1 
§ 5 wird wie folgt geändert:
 
 
In Abs. 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich wird nach dem Wort "Regressgefahr" das Komma durch ein Semikolon ersetzt und folgende Formulierung angefügt:
 
 
"die Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften wie z. B. Verfügungen von Todes wegen getroffen werden,".
 
1.2 
§ 23 wird wie folgt geändert:
 
 
In Abs. 1 Satz 2 wird im neunten Spiegelstrich der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender neuer Spiegelstrich angefügt:
 
 
"- generelle Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 dritter Spiegelstrich."
 
2. 
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.