319-J
- Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland
in strafrechtlichen Angelegenheiten
(RiVASt)
- Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 25. November 2008 Az.: B II 2 155155-7-15
- 1.
- Einführung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
- 1.1
- Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben eine Neufassung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) erstellt. Die Staatsregierung hat den Erlass der Richtlinien am 25. November 2008 beschlossen. Diese treten für den Freistaat Bayern am 1. Januar 2009 in Kraft.
- 1.2
- Der Wortlaut der Richtlinien wird als Sonderdruck und in der Datenbank BAYERN-RECHT veröffentlicht. Der Sonderdruck geht den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der erforderlichen Zahl zu. Der Sonderdruck wird im Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz archivmäßig verwahrt.
- 2.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- 2.1
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
- 2.2
- Die Bekanntmachung über die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom - RiVASt - (StAnz Nr. 42, Beilage Nr. 7/1984), geändert durch Bekanntmachung vom (StAnz Nr. 2/1993), tritt mit Ablauf des außer Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer