Veröffentlichung JMBl. 2009/02 S. 22 vom 20.01.2009

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Az.: 2103 - IV - 10453/08
2032.3-J
2032.3-J
 
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
 
vom 20. Januar 2009 Az.: 2103 - IV - 10453/08
 
 
1.
Die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juni 2004 Az.: 2103 - IV - 11555/03 (JMBl S. 130) wird wie folgt geändert:
 
1.1
Der Titel der Bekanntmachung erhält folgende Fassung:
 
„Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“.
 
1.2
Abschnitt I wird wie folgt geändert:
 
1.2.1
In Nr. 2.1.1 wird die Zahl „8,50" durch die Zahl „8,95" ersetzt.
 
1.2.2
In Nr. 2.1.2 werden die Zahlen „12,45" und „9,50" durch die Zahlen „13,10" und „10,00" ersetzt.
 
1.2.3
In Nr. 2.1.3 wird die Zahl „12,45" durch die Zahl „13,10" ersetzt.
 
1.2.4
In Nrn. 2.3 und 2.4 werden die Zahlen „22,15" und „12,45" durch die Zahlen „23,25" und „13,10" ersetzt.
 
1.2.5
Nr. 2.6 wird gestrichen.
 
1.2.6
Die bisherige Nr. 2.7 wird Nr. 2.6.
 
1.2.7
In Nr. 2.6 Satz 1 (neu) werden die Worte „bzw. angerechnet" gestrichen.
 
1.2.8
In Nr. 2.6. Satz 2 (neu) werden die Worte „bzw. der Anrechnung nach Nr. 2.6" gestrichen.
 
1.2.9
In Nr. 3.1.1 werden die Zahlen „9,80", „12,15", „16,20" und „24,20" durch die Zahlen „10,30", „12,75", „17,00" und „25,40" ersetzt.
 
1.2.10
In Nr. 3.1.2 wird die Zahl „8,00" durch die Zahl „8,40" ersetzt.
 
1.2.11
In Nr. 3.1.3 werden die Zahlen „2,95" und „4,40" durch die Zahlen „3,10" und „4,60" ersetzt.
 
1.2.12
In Nr. 3.1.4 werden die Zahlen „0,45", „0,50", „0,55" und „0,70" durch die Zahlen „0,50", „0,55", „0,60" und „0,75" ersetzt.
 
1.2.13
In Nr. 5 wird Satz 5 gestrichen. Der bisherige Satz 6 wird Satz 5.
 
1.2.14
In Nr. 5 Satz 5 (neu) werden die Worte „Die Ausbildungsstelle" durch das Wort „Sie" und die Worte „der Bezirksfnzdirektion" durch die Worte „des Landesamts für Fnzen" ersetzt.
 
1.3
Abschnitt II wird wie folgt geändert:
 
1.3.1
In Nr. 1 Satz 1 wird die Zahl „5" durch die Zahl „4" ersetzt.
 
1.3.2
In Nr. 2.1.1 wird die Zahl „50,00" durch die Zahl „52,50" ersetzt.
 
1.3.3
In Nr. 2.1.2 wird die Zahl „35,00" durch die Zahl „36,75" ersetzt.
 
1.3.4
In Nr. 4.1 Satz 1 werden die Worte „Bezirksfnzdirektionen - Bezügestellen -" durch die Worte „Bezügestellen des Landesamts für Fnzen" ersetzt.
 
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.