2032.3-J
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von
Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 20. Januar 2009 Az.: 2103 - IV - 10453/08
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 25. Juni 2004 Az.: 2103 - IV - 11555/03 (JMBl S. 130) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Titel der Bekanntmachung erhält folgende Fassung:
„Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen und von Vergütungen für Vorträge bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“.
- 1.2
- Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 2.1.1 wird die Zahl „8,50" durch die Zahl „8,95" ersetzt.
- 1.2.2
- In Nr. 2.1.2 werden die Zahlen „12,45" und „9,50" durch die Zahlen „13,10" und „10,00" ersetzt.
- 1.2.3
- In Nr. 2.1.3 wird die Zahl „12,45" durch die Zahl „13,10" ersetzt.
- 1.2.4
- In Nrn. 2.3 und 2.4 werden die Zahlen „22,15" und „12,45" durch die Zahlen „23,25" und „13,10" ersetzt.
- 1.2.5
- Nr. 2.6 wird gestrichen.
- 1.2.6
- Die bisherige Nr. 2.7 wird Nr. 2.6.
- 1.2.7
- In Nr. 2.6 Satz 1 (neu) werden die Worte „bzw. angerechnet" gestrichen.
- 1.2.8
- In Nr. 2.6. Satz 2 (neu) werden die Worte „bzw. der Anrechnung nach Nr. 2.6" gestrichen.
- 1.2.9
- In Nr. 3.1.1 werden die Zahlen „9,80", „12,15", „16,20" und „24,20" durch die Zahlen „10,30", „12,75", „17,00" und „25,40" ersetzt.
- 1.2.10
- In Nr. 3.1.2 wird die Zahl „8,00" durch die Zahl „8,40" ersetzt.
- 1.2.11
- In Nr. 3.1.3 werden die Zahlen „2,95" und „4,40" durch die Zahlen „3,10" und „4,60" ersetzt.
- 1.2.12
- In Nr. 3.1.4 werden die Zahlen „0,45", „0,50", „0,55" und „0,70" durch die Zahlen „0,50", „0,55", „0,60" und „0,75" ersetzt.
- 1.2.13
- In Nr. 5 wird Satz 5 gestrichen. Der bisherige Satz 6 wird Satz 5.
- 1.2.14
- In Nr. 5 Satz 5 (neu) werden die Worte „Die Ausbildungsstelle" durch das Wort „Sie" und die Worte „der Bezirksfnzdirektion" durch die Worte „des Landesamts für Fnzen" ersetzt.
- 1.3
- Abschnitt II wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 1 Satz 1 wird die Zahl „5" durch die Zahl „4" ersetzt.
- 1.3.2
- In Nr. 2.1.1 wird die Zahl „50,00" durch die Zahl „52,50" ersetzt.
- 1.3.3
- In Nr. 2.1.2 wird die Zahl „35,00" durch die Zahl „36,75" ersetzt.
- 1.3.4
- In Nr. 4.1 Satz 1 werden die Worte „Bezirksfnzdirektionen - Bezügestellen -" durch die Worte „Bezügestellen des Landesamts für Fnzen" ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.