Veröffentlichung JMBl. 2009/03 S. 34 vom 31.03.2009

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Az.: 1106 - IV - 2833/09
1132-J
1132-J
 
Ehrung für Verdienste um die Bayerische Justiz
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
 
vom 31. März 2009 Az.: 1106 - IV - 2833/09
 
 
1.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verleiht für besondere Verdienste im Justizbereich eine Medaille. Diese trägt den Namen „Medaille für Verdienste um die Bayerische Justiz“.
 
2.
Die Medaille hat einen Durchmesser von vier Zentimetern. Die Vorderseite zeigt eine Darstellung der Justitia mit Waage und Schwert und trägt die Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BAYERISCHE JUSTIZ“. Auf der Rückseite trägt sie das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ“.
 
3.
Die Medaille wird in einer Stufe in Silber verliehen. Grundsätzlich werden jährlich nicht mehr als 20 Medaillen vergeben.
 
4.
Die Medaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne von Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.
 
5.
Die Medaille wird zusammen mit einer Anstecknadel in Silber verliehen. Diese hat einen Durchmesser von 14 Millimetern. Sie zeigt eine Abbildung der Justitia und die Umschrift „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BAYERISCHE JUSTIZ“.
 
6.
Medaille und Anstecknadel werden von der Staatsministerin/dem Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig ausgehändigt wird.
 
7.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft.
 
Mit Ablauf des 30. April 2009 tritt die Bekanntmachung über die Ehrung für Verdienste um die Bayerische Justiz vom 1. August 2001 (JMBl S. 183) außer Kraft.