Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2008/2 voraussichtlich bis zu sechs Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Es werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2008/2 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den Anwärterdienst übernommen. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 24. Juli 2009 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten.