360-J
Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung
von Reiseentschädigungen an mittellose Personen
und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen
an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer,
ehrenamtliche Richter und Dritte
von Reiseentschädigungen an mittellose Personen
und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen
an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer,
ehrenamtliche Richter und Dritte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 5. August 2009 Az.: 5110 E - VI - 6910/09
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Dritte vom 14. Juni 2006 (JMBl S. 90) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Abschnitt II. Nr. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die gewährten Mittel gehören zu den Kosten des Verfahrens (vgl. Nr. 9008 Nr. 2 und Nr. 9015 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 2007 Nr. 2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG, § 137 Abs. 1 Nr. 10 KostO).“
- 1.2
- In Abschnitt II. Nr. 1 Satz 5 wird das Wort „Prozesskostenhilfe“ durch die Worte „Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2009 in Kraft.