Veröffentlichung JMBl. 2009/07 S. 100 vom 21.08.2009

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Az.: 1432 - I - 6628/2008
3004.0-J
 
3004.0-J
 
Neunte Änderung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
 
vom 21. August 2009 Az.: 1432 - I - 6628/2008
 
 
1.
Die Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 11. Mai 1998 (JMBl S. 64), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. August 2008 (JMBl. S. 146), wird geändert.
 
Sie gilt in der bundeseinheitlichen Fassung der 9. Ergänzungslieferung der Loseblattsammlung „Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)“, Oktober 2009, herausgegeben von der Kulturbuch-Verlag GmbH, Berlin. Von einem Abdruck des Wortlauts der Änderungen wird im Hinblick auf diese Veröffentlichung abgesehen.
 
 
2.
Die Sondervorschriften für Bayern werden wie folgt geändert:
 
2.1
Im Inhaltsverzeichnis wird in XVII Nr. 1 das Wort „Vormundschaftsgerichts“ durch die Wörter „Familien- oder Betreuungsgerichts“ ersetzt.
 
2.2
In Abschnitt I Nr. 5 werden im vierten Absatz nach den Wörtern „Staatsministerium der Justiz“ die Wörter „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
 
2.3
In Abschnitt I Nr. 6 werden im vierten Absatz die Wörter „Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ ersetzt.
 
2.4
Abschnitt XVII Nr. 1 wird wie folgt geändert:
 
2.4.1
In der Überschrift wird das Wort „Vormundschaftsgerichts“ durch die Wörter „Familien- oder Betreuungsgerichts“ ersetzt.
 
2.4.2
Im ersten Absatz wird im Klammerzitat „§ 35a Satz 2 FGG“ durch „§ 22a Abs. 2 Satz 1 FamFG“ ersetzt.
 
2.4.3
Im dritten Absatz wird das Wort „Vormundschaftsgericht“ durch die Wörter „Familien- oder Betreuungsgericht“ ersetzt.
 
 
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.