3032-J
Änderung der Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 26. August 2009 Az.: 5651 - VI - 5372/09
- 1.
- Abschnitt II der Bekanntmachung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek) vom (JMBl S. 149) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nrn. 2, 2.3.1 Satz 1, Nrn. 2.3.6, 2.4, 2.4.1 Satz 4, Nrn. 2.4.4 und 2.5.1.2 wird jeweils das Wort „Prozesskostenhilfe“ durch die Worte „Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2.3.1 Satz 1 werden nach der Angabe „ZPO“ ein Komma und die Worte „auch in Verbindung mit § 76 Abs. 1, § 85 FamFG“ eingefügt.
- 1.3
- In Nr. 2.3.2 Satz 1 werden nach der Angabe „ZPO“ ein Komma und die Worte „auch in Verbindung mit § 76 Abs. 1, § 85 FamFG,“ eingefügt.
- 1.4
- In Nr. 2.3.4, 2.4.1 Satz 4 und 5 sowie Nr. 2.5.1.5 werden nach der Angabe „ZPO“ jeweils ein Komma und die Worte „auch in Verbindung mit § 76 Abs. 1 FamFG“ eingefügt.
- 1.5
- In Nrn. 2.5.1.3 und 2.5.3 werden nach der Angabe „ZPO“ jeweils ein Komma und die Worte „auch in Verbindung mit § 76 Abs. 1 FamFG,“ eingefügt.
- 1.6
- In Nr. 2.3.4 werden die Worte „Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Prozesskostenhilfe und zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKHG/DB-InsO)“ jeweils durch die Worte „Durchführungsbestimmungen zur Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH)“ ersetzt.
- 1.7
- In Nr. 2.4.1 Satz 4 und 5 wird die Angabe „DB-PKHG/DB-InsO“ jeweils durch die Angabe „DB-PKH“ ersetzt.
- 1.8
- Nach Nr. 2.5.6 wird folgende neue Nr. 2.6 eingefügt:
„Bei der Anwendung der vorstehenden besonderen Bestimmungen auf die Vergütung der im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte tritt an die Stelle der Bezeichnung ‚Partei’ die Bezeichnung ‚Beteiligter’.“
- 1.9
- Die bisherige Nr. 2.6 wird neue Nr. 2.7 und wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 625 ZPO“ wird durch die Angabe „§ 138 FamFG, auch in Verbindung mit § 270 FamFG,“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft.