2030.2.3-J
Änderung der Bekanntmachung über die Beurteilung der
Beamten des Justizdienstes (ausgenommen Staatsanwälte)
und des Justizvollzugsdienstes
Beamten des Justizdienstes (ausgenommen Staatsanwälte)
und des Justizvollzugsdienstes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 4. Dezember 2009 Az.: 2012 - V - 8360/09
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Beurteilung der Beamten des Justizdienstes (ausgenommen Staatsanwälte) und des Justizvollzugsdienstes vom 2. März 2000 (JMBl S. 41) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Einleitungssatz werden die Worte „155 Halbsatz 2 BayBG, § 51 Abs. 6 der Laufbahnverordnung (LbV), Nr. 10.1 der materiellen Beurteilungsrichtlinien (FMBek vom 4. Januar 1999, StAnz Nr. 2)“ durch die Worte „15 Halbsatz 2 BayBG, § 61 Abs. 6 der Laufbahnverordnung (LbV), Abschnitt 3 Nr. 11.1 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 1.1 werden nach dem Wort „Justiz" die Worte „und für Verbraucherschutz" angefügt.
- 1.2.2
- In Nr. 1.2 werden die Zahl „118“ durch die Zahl „44“ und die Worte „Abschnitt V LbV, die materiellen Beurteilungsrichtlinien vom 4. Januar 1999 (StAnz Nr. 2) - künftig FMBek genannt - und“ durch die Worte „Teil 5 der LbV, Abschnitt 3 der VV-BeamtR und die“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Nr. 1.3 werden die Worte „25 Abs. 2 SchwbG, § 14 Abs. 2 LbV und Abschnitt VI des Fürsorgeerlasses vom 8. August 1990 (Beilage zum StAnz Nr. 35)“ durch die Worte „95 Abs. 2 SGB IX, § 13 Abs. 2 LbV und Abschnitt IX der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 3. Dezember 2005 über die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Bayern - „Fürsorgerichtlinien“ 2005 - (StAnz Nr. 50)“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 2.2 Satz 1 wird die Zahl „51“ durch die Zahl „61“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Nr. 2.2 Satz 7 werden die Worte „Nr. 3.3 FMBek“ durch die Worte „Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BayGlG, Abschnitt 3 Nr. 4 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.3.3In Nr. 2.3 Satz 2 Halbsatz 1 werden die Worte „Nr. 3.1 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 3.1 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Nr. 3.1.1 Satz 2 wird die Zahl „49“ durch die Zahl „59“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Nr. 3.1.2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „8“ ersetzt.
- 1.4.3
- In Nr. 3.1.3 wird die Zahl „53“ durch die Zahl „63“ ersetzt.
- 1.4.4
- In Nr. 3.1.4 wird in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 jeweils die Zahl „10“ durch die Zahl „8“ ersetzt.
- 1.4.5
- Nach Nr. 3.1.4 wird folgende neue Nr. 3.1.5 eingefügt:
- "3.1.5
- Abweichend von Nr. 3.1.1 sind Aufstiegsbeamte des höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes sowie Verwendungsaufstiegsbeamte des gehobenen Justizverwaltungsdienstes, des mittleren Justizbetriebsdienstes und des mittleren technischen Dienstes erstmals in dem Jahr periodisch zu beurteilen, das dem Jahr der Ernennung im Eingangsamt ihrer neuen Laufbahn folgt.
Stichtag ist der 1. Juli eines jeden Jahres. Liegt die Ernennung im Eingangsamt der neuen Laufbahn zu diesem Zeitpunkt weniger als ein Jahr zurück, ist Stichtag der 1. Januar des folgenden Jahres.
Als Beurteilungszeitraum ist in diesen Fällen abweichend von Nr. 3.1.2 die Zeit von der Ernennung im Eingangsamt der neuen Laufbahn bis zum letzten Tag vor dem Stichtag zugrunde zu legen.
Für die weiteren periodischen Beurteilungen verbleibt es bei der Regelung in Nr. 3.1.1.“
- 1.4.6
- Die bisherige Nr. 3.1.5 wird Nr. 3.1.6 und wie folgt geändert: Die Angabe „§§ 9a, 13“ wird durch die Angabe „§ 12“ ersetzt.
- 1.4.7
- In Nr. 3.2 Satz 1 wird die Zahl „49“ durch die Zahl „59“ ersetzt.
- 1.4.8
- In Nr. 3.2.1 wird die Zahl „10“ jeweils durch die Zahl „8“ ersetzt.
- 1.4.9
- In Nr. 3.2.3 Satz 1 werden die Worte „während der Beurteilungsperiode Erziehungs- oder Sonderurlaub hatten“ durch die Worte „sich während der Beurteilungsperiode in Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung) befanden" ersetzt.
- 1.4.10
- In Nr. 3.3 Satz 2 wird die Zahl „100c“ durch die Zahl „106“ ersetzt.
- 1.4.11
- In Nr. 3.4.2 werden die Worte „Nr. 5.1 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.1 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.12
- Nr. 3.4.3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.12.1
- In Abs. 1 werden die Worte „Nr. 3.2.3 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 3.2.3 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.12.2
- In Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „Nr. 5.2.2.2 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.2.2.2 VV-BeamtR“ und die Worte „Nr. 7 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 8 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.12.3
- In Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „Nr. 5.2.6 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.2.6 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.12.4
- In Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „Nr. 5.2.5 Abs. 4 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.2.5 Abs. 4 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.12.5
- In Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „52 Abs. 2 Satz 2 LbV, Nr. 6.1.1 FMBek“ durch die Worte „62 Abs. 2 Satz 2 LbV, Abschnitt 3 Nr. 7.1.1 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.13
- In Nr. 3.4.4 werden die Worte „Nr. 5.3 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.3 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.14
- Nr. 3.5.1 wird wie folgt geändert:
- 1.4.14.1
- In Satz 1 werden die Worte „Nr. 9 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 10 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.14.2
- In Satz 3 werden die Worte „Nr. 9.3 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 10.3 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.4.15
- In Nr. 3.5.4 werden die Worte „Nr. 9.5 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 10.6 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.5
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Nr. 5.1.1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Unter den Voraussetzungen des Abschnitts 3 Nr. 6.5.1 VV-BeamtR kann eine vereinfachte Beurteilung erstellt werden, wenn das Gesamturteil gleich geblieben ist.“
- 1.5.2
- Nr. 5.2.1 wird wie folgt geändert:
- 1.5.2.1
- In Satz 1 Halbsatz 1 werden die Worte „8 Abs. 5“ durch die Worte „6 Abs. 3“ und die Worte „8 Abs. 6“ durch die Worte „6 Abs. 4“ ersetzt.
- 1.5.2.2
- In Satz 2 werden die Worte „Nrn. 5.1, 5.5.2 und 6.2 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nrn. 6.1, 6.5.2 und 7.2 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.5.3
- Nr. 5.2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.5.3.1
- Sätze 1 und 3 werden gestrichen; der bisherige Satz 2 wird einziger Satz.
- 1.5.3.2
- Die Zahl „29“ wird durch die Zahl „37“, die Zahl „32“ durch die Zahl „40“, die Zahl „36“ durch die Zahl „44“ und die Zahl „40“ durch die Zahl „49“ ersetzt.
- 1.5.4
- In Nr. 5.2.4 Satz 2 werden die Worte „Nr. 2.4 letzter Satz FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 2.4 Satz 4 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 6.1 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- In Satz 1 wird die Zahl „52“ durch die Zahl „62“ ersetzt.
- 1.6.2
- In Satz 2 werden die Worte „Nr. 5.6 FMBek“ durch die Worte „Abschnitt 3 Nr. 6.6 VV-BeamtR“ ersetzt.
- 1.7
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- In Nr. 7.1 werden die Zahl „53“ durch die Zahl „63“ und die Zahl „54“ durch die Zahl „64“ ersetzt.
- 1.7.2
- In Nr. 7.2 werden nach dem Wort „Justiz" jeweils die Worte „und für Verbraucherschutz" eingefügt und wird die Zahl „53“ durch die Zahl „63“ ersetzt.
- 1.7.3
- In Nr. 7.3 Satz 1 werden nach dem Wort „Justiz" die Worte „und für Verbraucherschutz" eingefügt.
- 1.7.4
- In Nr. 7.3 Satz 2 Spiegelstrich 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(Nrn. 3.1.4, 3.1.5)".
- 1.8
- Nr. 8 wird aufgehoben. Die bisherige Nr. 9 wird Nr. 8.
- 1.9
- Die Formblattmuster für die dienstliche Beurteilung der Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes, für die dienstliche Beurteilung der Beamten des mittleren Dienstes, für die dienstliche Beurteilung der Beamten des einfachen Dienstes, für die vereinfachte dienstliche Beurteilung und für die Probezeitbeurteilung werden durch die dieser Bekanntmachung als Anlage 1 bis 5 beigefügten Formblattmuster ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.