Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2009/2 voraussichtlich bis zu sieben Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Es werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2009/2 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den Anwärterdienst übernommen. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 30. Juni 2010 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten.