Veröffentlichung JMBl. 2010/07 S. 103 vom 05.10.2010

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Stellenausschreibungen


 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 4 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg
 
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
 
3.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Coburg und München I
 
4.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Wolfratshausen
 
5.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
 
6.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter der Leitenden Oberstaatsanwältin
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Aschaffenburg
 
7.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Aschaffenburg und München I.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
 
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
 
Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2010.
 
 

II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegensehen:
 
1.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Traunstein in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Diese Stelle ermöglicht den Aufstieg in den höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mindestens der BesGr. A 12 angehören und bei denen die Bereitschaft zum Aufstieg besteht bzw. die bereit sind, an Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilzunehmen.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Ansbach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Zur Bewerbung aufgefordert sind Angehörige des höheren Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes sowie Rechtspfleger, denen in der dienstlichen Beurteilung die Aufstiegseignung zuerkannt wurde und bei denen die Bereitschaft zum Aufstieg besteht.
3.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Passau in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
4.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Landsberg a. Lech in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
5.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Lichtenfels in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 13.
6.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, denen in der dienstlichen Beurteilung die Aufstiegseignung zuerkannt wurde und bei denen die Bereitschaft zum Aufstieg besteht. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Führung größerer Personalkörper.
7.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Rosenheim in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
8.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Landshut in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
9.
Leiter des Sachgebiets IT-Aus- und Fortbildung bei der Gemeinsamen
IT-Stelle der bayerischen Justiz bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der EDV-Organisation, der Planung und Umsetzung von EDV-Schulungsmaßnahmen, Erfahrung in der Führung einer EDV-Organisationseinheit sowie die Bereitschaft zu häufiger Reisetätigkeit.
10.
Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Landshut in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der BesGrn. A 10 und A 11.
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 7 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 10 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 8 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl S. 147) Bezug genommen. Die in Nrn. 6 bis 10 ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
 
Bewerbungsfrist: 27. Oktober 2010.
 
 

III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Oettingen i. Bay.
frei seit
1. September 2010
(bisherige Inhaberin:
Notarin Dr. Annette Pöting)
Frei werdende Notarstellen:
Nürnberg
frei ab 1. Mai 2011
(derzeitiger Inhaber:
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Gerhard Thoma)
München
frei ab 1. Juni 2011
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Rüdiger Graf von Stosch
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Joachim Schervier)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
• 1. Februar 2011 (Notarstelle in Oettingen i. Bay.)
• 1. Mai 2011 (Notarstelle in Nürnberg) bzw.
• 1. Juni 2011 (Notarstelle in München)
 
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
 
Die Bewerber um die Notarstellen in Nürnberg und München haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
 
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
 
Die Bewerber um die Notarstellen in Nürnberg und München werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
 
Bewerbungsfrist: 4. November 2010.
 
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.