Veröffentlichung JMBl. 2010/08 S. 134 vom 15.11.2010

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Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 02fa4ac4942c224063d8c282418ad331c7d73c07807c1daee7983ca1a537e889

 

 
 
Einstellungen in den Notardienst
 
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2010/1 voraussichtlich bis zu sieben Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Es werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2010/1 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den Anwärterdienst übernommen. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
 
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 7. Januar 2011 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten.