2032.3-J
Rechnungsgebühren und Rechnungsbeamte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 2. Dezember 2011 Az.: 2334 - VI - 5320/10
- 1.
- In Nr. 2.2 Satz 2 der Bekanntmachung über Rechnungsgebühren und Rechnungsbeamte vom (JMBl S. 177), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom (JMBl S. 152), wird die Zahl „80“ durch die Zahl „90“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am in Kraft.