319-J
Änderung der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 31. Januar 2011 Az.: 9341 - I - 11960/2010
- 1.
- Die Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) vom 19. Oktober 1956 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1976 (JMBl S. 63), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. März 2010 (JMBl S. 16), wird geändert.
Sie gilt in der bundeseinheitlichen Fassung der 35. Ergänzungslieferung zu der Loseblattsammlung „Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) vom 19. Oktober 1956“, 2. Auflage (Stand November 2010), herausgegeben von der Kulturbuch-Verlag GmbH, Berlin. Von einem Abdruck des Wortlauts der Änderungen wird im Hinblick auf diese Veröffentlichung abgesehen.
- 2.
- Die Länderabschnitte „Vereinigtes Königreich (ausschließlich sonstiger britischer Gebiete)“, „Fåröer (Dänemark)“ und „Aruba (Niederlande)“ erhalten die aus der Bekanntmachung über die Änderungen der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO) - Länderteil vom 30. Dezember 2010 (BAnz 2011 Nr. 10, S. 174) ersichtlichen Fassungen.
- 3.
- Künftig im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachte Änderungen oder Neufassungen der ZRHO gelten mit ihrer dortigen Bekanntmachung im Freistaat Bayern.
- 4.
- Diese Bekanntmachung tritt am 23. Februar 2011 in Kraft.