Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2010/2 voraussichtlich bis zu sechs Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Es werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem Prüfungsjahrgang 2010/2 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in den Anwärterdienst übernommen. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 1. Juli 2011 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten.