Veröffentlichung JMBl. 2011/06 S. 110 vom 16.08.2011

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 4, 5 und 8 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
 
1.
Vorsitzende Richter an den Oberlandesgerichten
(Besoldungsgruppe R 3)
in Bamberg und München
 
2.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in München I und Nürnberg-Fürth
 
3.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg-Fürth und Würzburg
Die Stelle am Landgericht Nürnberg-Fürth kann ausschließlich mit einer Richterin oder einem Richter besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
 
4.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Schwandorf
 
5.
Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Aichach
 
6.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Memmingen
 
7.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
 
8.
Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu) und München I
 
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungsfrist: 7. September 2011.
 
 
II.
Bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Oberlandesgerichten München, Nürnberg und Bamberg sowie bei den Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg sind mit Wirkung vom 1. Dezember 2011
Gleichstellungsbeauftragte
zu bestellen.
Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem jeweiligen Geschäftsbereich wird bis
16. September 2011
entgegen gesehen. Diese sind jeweils zu richten an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an die Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg oder die Herren Generalstaatsanwälte in München, Nürnberg und Bamberg und auf dem Dienstweg vorzulegen.