Veröffentlichung JMBl. 2011/06 S. 82 vom 12.07.2011

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Az.: 3851 - I - 5603/2011
3151-J
3151-J
Änderung der Geschäftsanweisung für die Behandlung
der Grundbuchsachen (GBGA)
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 12. Juli 2011  Az.: 3851 - I - 5603/2011
 
1.
Nr. 7 der Geschäftsanweisung für die Behandlung von Grundbuchsachen (GBGA) vom 16. Oktober 2006 (JMBl S. 182), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7. April 2011 (JMBl S. 66), wird wie folgt geändert:
1.1
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„7.
Entbehrlichkeit der Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“.
1.2
Die Zwischenüberschrift „7.1 Entbehrlichkeit der Vorlage“ wird gestrichen.
1.3
In Buchst. d werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Worte „oder den Lebenspartner“ eingefügt.
1.4
In Buchst. e werden nach dem Wort „Ehegatten“ die Worte „oder deren Lebenspartner“ eingefügt.
1.5
Der Schlusspunkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgender Buchst. g angefügt:
„g)
beim Grundstückserwerb durch die Bundesrepublik Deutschland, durch ein Land oder durch eine Gemeinde.“
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.