3002-J
Änderung der Bekanntmachung über die Bildung
von Abteilungen bei den Amtsgerichten
von Abteilungen bei den Amtsgerichten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 24. August 2011 Az.: 3210 - VI - 2996/11
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Bildung von Abteilungen bei den Amtsgerichten vom 1. Dezember 1975 (JMBl S. 207), geändert durch Bekanntmachung vom 21. Juni 1994 (JMBl S. 230), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 Satz 1 wird der Schlusspunkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
„bei den Amtsgerichten mit 8 bis 14 richterlichen Planstellen können Abteilungen gebildet werden.“
- 1.2
- In Nr. 2 Satz 3 wird das Wort „Absatz“ durch das Wort „Satz“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.