3122.1-J
Berichtigung
In § 39 Abs. 3 Nr. 3 der Bekanntmachung betreffend die Neufassung der Strafvollstreckungsordnung; Neufassung der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung vom 25. Juli 2011 (JMBl 2011 S. 82) werden die Worte „§ 7 Abs. 2“ durch die Worte „§ 71 Abs. 2“ ersetzt.