2030.3.3-J
Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 17. September 2012 Az.: 2342 - V - 832/10
- 1.
- Einleitung
1Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher sind mit vielfältigen Aufgaben der Zwangsvollstreckung sowie mit Zustellungen und Beurkundungen betraut. 2Dabei regeln sie ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. 3Sie sind häufig im Bereich sozialer Brennpunkte tätig. 4Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher kommt daher wesentliche Bedeutung zu. 5Zur Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin / zum Gerichtsvollzieher sollen nur Personen zugelassen werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
- 2.
- Anforderungen im Einzelnen
- 2.1
- Allgemeine Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Gerichtsvollzieherprüfung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- gesundheitliche Eignung
- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die Fähigkeit, diesen nach außen zu vermitteln
- angemessene Berufs- und Lebenserfahrung
- hohe Leistungsbereitschaft
- Mobilität
- Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
- besonderes Pflichtbewusstsein und hohe Belastbarkeit
- Fortbildungsstreben
- 2.2
- Fachkompetenz:
- umfangreiches Fachwissen
- Anwendung der modernen IuK-Technik, insbesondere spezieller Gerichtsvollzieher EDV-Programme,
Internet und E-Mail-Programme etc. - Fähigkeit, schnelle und zielgerichtete Entscheidungen zu treffen
- Verständnis für soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge
- 2.3
- Organisatorische Kompetenz:
- ausgeprägtes Organisationsvermögen
- Fähigkeit, selbständig o komplexe Abläufe zu koordinieren
- Kostenbewusstsein
o zielorientiert zu handeln
o Prioritäten zu setzen
o materielle und personelle Ressourcen zu generieren und zweckmäßig einzusetzen
- 2.4
- Soziale Kompetenz:
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- Empathie
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Besonnenheit
- interkulturelles Verständnis
- Verantwortungsbewusstsein
- 2.5
- Persönliche Kompetenz:
- Selbstdisziplin und Selbstorganisation
- Fähigkeit, Gefahrensituationen abschätzen zu können
- Fähigkeit, auch in Problemsituationen selbstbewusst und zielorientiert zu handeln
- Überzeugungskraft
- Durchsetzungsvermögen
- Entscheidungsfreude
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Führungskompetenz, insbesondere gegenüber den Bürohilfen
- Innovationsfähigkeit und Flexibilität
- Aufgeschlossenheit gegenüber Strukturveränderungen in der Justiz
- 3.
- Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.