Veröffentlichung JMBl. 2012/10 S. 119 vom 17.09.2012

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Az.: 2300 - V - 8209/12
2030.3.3-J
2030.3.3-J
Anforderungsprofil für Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter
für Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger,
Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher,
Justizfachwirtinnen / Justizfachwirte und
Justizwachtmeisterinnen / Justizwachtmeister
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 17. September 2012  Az.: 2300 - V - 8209/12
 
1.
Einleitung
1Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter kommt wesentliche Bedeutung zu. 2Als Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. 3Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. 4Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter. 5Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.
2.
Anforderungen im Einzelnen
2.1
Allgemeine Voraussetzungen:
  • hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
  • Interesse am Lehren
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
  • Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
  • Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
  • besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
  • Fortbildungsstreben
  • Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten
  • Verständnis für Justizverwaltungssachen
2.2
Fachkompetenz:
  • umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • angemessene Berufserfahrung
  • Kenntnisse in IuK-Technik
  • didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden
2.3
Organisatorische Kompetenz:
  • Organisationsfähigkeit
  • Planungsvermögen
2.4
Soziale und persönliche Kompetenz:
  • Kommunikationsfähigkeit
  • gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
  • Kritikfähigkeit
  • Empathie
  • Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
  • Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
  • Innovationsfähigkeit und Flexibilität
  • Kooperationsfähigkeit
2.5
Führungskompetenzen:
  • Fähigkeit zu motivieren
  • Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
  • Konfliktmanagement
  • Fähigkeit, den individuellen Ausbildungsfortschritt und die persönliche Entwicklung zu fördern
3.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.