Veröffentlichung JMBl. 2012/02 S. 22 vom 08.02.2012

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Az.: 4200 - II - 8006/83
3121.0-J
3121.0-J
Änderung der Bekanntmachung
über die Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der
Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der
Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 8. Februar 2012  Az.: 4200 - II - 8006/83
 
1.
Die Bekanntmachung über die Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen und bei der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter vom 16. Juli 1986 (JMBl S. 100), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. August 2001 (JMBl S. 126), wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. I wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerischen“ ersetzt.
1.2
Nr. II wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der Einleitung wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerischen“ ersetzt; nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
1.2.2
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.2.4.1
In Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „bei dem Landgericht“ gestrichen.
1.2.4.2
In Abs. 2 wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerischen“ ersetzt; nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
1.2.3
Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„3. Bekanntmachung der Auslobung
Die Auslobung ist je nach Lage des Einzelfalles durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen, durch Plakatanschlag, durch Rundfunk oder Fernsehen, durch elektronische Medien wie Internet oder in anderer Weise bekannt zu machen.“
1.2.4
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.2.4.1
In Abs. 1 wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerische“ ersetzt; nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
1.2.4.2
In Abs. 5 wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerischen“ ersetzt; nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
1.3
In Nr. III Satz 1 wird das Wort „Bayer.“ durch das Wort „Bayerischen“ ersetzt; nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2012 in Kraft.