3101-J
Neufassung der Geschäftsanweisung für
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 10. Juli 2012 Az.: 2344 - I - 2511/2010
- 1.
- Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) wird in einer Neufassung mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft gesetzt. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
- 2.
- Mit Ablauf des 31. Juli 2012 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 6. März 1980
(JMBl S. 39), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Juli 2003 (JMBl S. 110), außer Kraft.