319-J
Änderung der Bekanntmachung
betreffend Legalisation deutscher Urkunden,
Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie
Befreiung von der Legalisation
betreffend Legalisation deutscher Urkunden,
Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie
Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 12. Juli 2012 Az.: 9101- I - 6384/2012
- 1.
- Die Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl S. 46), geändert durch Bekanntmachung vom
18. März 2011 (JMBl S. 57), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.4 werden die Worte „§ 18 Abs. 2 ZRHO“ durch die Worte „§ 19 Abs. 2 ZRHO“ ersetzt.
- 1.2
- Der Anhang zur Bekanntmachung wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 3 (Abschnitt 3) werden die Worte „Costa Rica“ und „Oman“ gestrichen.
- 1.2.2
- Nr. 5 (Abschnitt 5) wird wie folgt geändert:
- 1.2.2.1
- Nach dem Wort „Cookinseln“ werden in einer neuen Zeile die Worte „Costa Rica“ eingefügt.
- 1.2.2.2
- Nach dem Wort „Norwegen***)“ wird in einer neuen Zeile das Wort „Oman“ eingefügt.
- 1.2.3
- Nr. 6 (Abschnitt 6) wird wie folgt geändert:
- 1.2.3.1
- Vor dem Wort „Frankreich“ wird in einer neuen Zeile das Wort „Estland“ eingefügt.
- 1.2.3.2
- Nach dem Wort „Portugal“ wird in einer neuen Zeile das Wort „Rumänien“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2012 in Kraft.