2030.5.1-J
Änderung der Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung
über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (AzV)
über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (AzV)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 11. Dezember 2012 Az.: 2043 - IV - 9422/12
- 1.
- Die Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (AzV) vom 10. März 2006 (JMBl S. 49) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Justiz“ die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Worte „Verordnung vom 27. Juli 2004 (GVBl S. 347)“ werden durch die Worte „§ 4 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12)“ ersetzt.
- 1.2.2
- Nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 2 erhält folgende Fassung:
- „2.
- Für die Regelung der gleitenden Arbeitszeit bei den Justizbehörden gelten grundsätzlich die Bestimmungen in Abschnitt 10 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) vom 13. Juli 2009 (FMBl S. 190, StAnz Nr. 35) in der jeweils geltenden Fassung.“
- 1.4
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Justiz“ die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
- 1.4.2
- In Nr. 3.2 wird die Zahl „40“ durch die Zahl „70“ ersetzt.
- 1.5
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Justiz“ die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
- 1.5.2
- Nr. 4.2 erhält folgende Fassung:
- „4.2
- Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare gilt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare vom 28. April 2005
(JMBl S. 57), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Oktober 2007(JMBl S. 145).“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Oktober 2012 in Kraft.