Veröffentlichung JMBl. 2013/01 S. 4 vom 03.01.2013

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Az.: 3221 - II - 418/91 und Nr. IB2 - 0143 - 2
3001-J
3001-J
Änderung der
Jugendschöffenbekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern
vom 3. Januar 2013  Az.: 3221 - II - 418/91 und Nr. IB2 - 0143 - 2
 
1.
Die Bekanntmachung über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) vom 7. November 2012 (JMBl S. 132) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 3.2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach dem Wort „der“ wird das Wort „anwesenden“ eingefügt.
1.1.2
Nach dem Wort „Mitglieder“ werden ein Komma und die Worte „mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses“ eingefügt.
1.2
Nr. 9.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nach dem Wort „der“ wird das Wort „anwesenden“ eingefügt.
1.2.2
Nach dem Wort „Mitglieder“ werden ein Komma und die Worte „mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.