3001-J
Änderung der
Jugendschöffenbekanntmachung
Jugendschöffenbekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern
der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern
vom 3. Januar 2013 Az.: 3221 - II - 418/91 und Nr. IB2 - 0143 - 2
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) vom 7. November 2012 (JMBl S. 132) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3.2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nach dem Wort „der“ wird das Wort „anwesenden“ eingefügt.
- 1.1.2
- Nach dem Wort „Mitglieder“ werden ein Komma und die Worte „mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. 9.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach dem Wort „der“ wird das Wort „anwesenden“ eingefügt.
- 1.2.2
- Nach dem Wort „Mitglieder“ werden ein Komma und die Worte „mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.