Veröffentlichung JMBl. 2013/03 S. 26 vom 22.03.2013

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Az.: A2 - 3830 - IV - 9348/12
3031-J
3031-J
Änderung der Notarbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 22. März 2013  Az.: A2 - 3830 - IV - 9348/12
1.
Die Bekanntmachung betreffend die Angelegenheiten der Notare (Notarbekanntmachung - NotBek) vom 25. Januar 2001 (JMBl S. 32), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. Dezember 2011 (JMBl S. 174), wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.1.2 erhält folgende Fassung:
„Die Einstellungen erfolgen in der Regel zweimal jährlich. Die Einstellungstermine werden mit derselben Jahreszahl und Ordnungsnummer wie die zeitlich unmittelbar vorangegangene Zweite Juristische Staatsprüfung bezeichnet. Die im ersten Einstellungstermin eines Jahres übernommenen Notarassessoren treten ihren Dienst in der Regel zum 1. März, 1. April oder 1. Mai an, die im zweiten Einstellungstermin eines Jahres übernommenen Notarassessoren treten ihren Dienst in der Regel zum 1. September, 1. Oktober oder 1. November an. Die in einem Einstellungstermin übernommenen Notarassessoren werden unabhängig vom Datum des tatsächlichen Dienstantritts im Dienstalter gleich eingestuft.“
1.2
Nr. 1.1.3 erhält folgende Fassung:
„Der Einstellungsbedarf wird grundsätzlich aus Bewerbern gedeckt, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestehen ihrer Zweiten Juristischen Staatsprüfung bewerben. Die voraussichtliche Zahl der einzustellenden Notarassessoren wird durch Ausschreibung im Justizministerialblatt veröffentlicht (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BNotO). In der Ausschreibung wird der Tag bestimmt, bis zu dem Bewerbungen eingereicht werden können. Ausnahmsweise kann ein Bewerber berücksichtigt werden, der sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bewirbt, wenn an seiner Gewinnung ein besonderes Interesse besteht.“
1.3
In Nr. 17.2.2 Buchst. ee wird Satz 1 gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2013 in Kraft.