2030.2.1-J
Berichtigung der Gliederungsnummer der Bekanntmachung
betreffend das Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen /
Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
betreffend das Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen /
Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Gliederungsnummer der Bekanntmachung betreffend das Anforderungsprofil für Gerichtsvollzieherinnen / Gerichtsvollzieher im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. September 2012 (JMBl S. 118) muss statt „2030.3.3-J“ richtig „2030.2.1-J“ heißen.