3101-J
Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 6. August 2013 Az.: D1b - 2344 - I - 2511/2010
- 1.
- Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVGA wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
- 2.
- Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.