Veröffentlichung JMBl. 2014/02 S. 33 vom 28.01.2014

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Az.: D5 - 9101 - I - 11784/2013
319-J
319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 28. Januar 2014  Az.: D5 - 9101 - I - 11784/2013
1.
Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl S. 46), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 2013 (JMBl 2014 S. 9), wird wie folgt geändert:
1.1
Bei „Bahrain“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation" durch das Wort „Apostille" ersetzt und in Spalte 3 die Worte „Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident; Endbeglaubigung durch Bundesverwaltungsamt“ gestrichen.
1.2
Bei „Peru“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ und in Spalte 3 die Worte „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ durch die Worte „Apostillenübereinkommen ist nach Rücknahme des deutschen Einspruchs anwendbar“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 10. März 2014 in Kraft.