Stellenausschreibungen
- I.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 3 und 4 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
- 1.
- Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
- 2.
- Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Kempten (Allgäu)
- 3.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Schwandorf
- 4.
- Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 4)
in Augsburg
- 5.
- Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Bayreuth
- 6.
- Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Passau
- 7.
- Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Ansbach und Landshut.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III. Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 5. August 2014.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- II.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Neu-Ulm in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu der Geschäftsaufgabe gehört auch die Tätigkeit als Gruppenleiter.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Bewerber geeignet; dieser wird bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2002 (JMBl S. 53) Bezug genommen. Die ausgeschriebene Stelle kann auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 5. August 2014.