2038.3.3-J
Änderung des Konzepts des Bayerischen Staatsministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der modularen
Qualifizierung in der Justiz
Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der modularen
Qualifizierung in der Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 17. Juni 2014 Az.: G2 - 1031 - IX - 8128/2013
- 1.
- Das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung der modularen Qualifizierung in der Justiz (VV-QV-J) vom 15. März 2012 (JMBl S. 31) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.3
- In Nr. 1.2 Satz 1 werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.4
- Nr. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„1Beamtinnen und Beamte, für die Art. 70 Abs. 4 Satz 4 LlbG anwendbar ist und die einen Dienstposten innehaben, der eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 oder A 13 ermöglicht, absolvieren zur Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 die Maßnahme „Rechtsanwendung in der Verwaltungspraxis“ aus der Übersicht 2; die Maßnahme wird durch die Bescheinigung der vollständigen und erfolgreichen Teilnahme abgeschlossen (§ 14 Abs. 3 QV-J).“
- 1.5
- Die Übersichten 1 bis 3 erhalten die aus der Anlage zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 16. Juli 2014 in Kraft.