Stellenausschreibungen
- I.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1.
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3
in München
- 2.
- Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
- 3.
- Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Ansbach
- 4.
- Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg, Amberg und Regensburg
- 5.
- Vizepräsident des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
- 6.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Sonthofen
- 7.
- Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
Bei der Stelle wird die Bereitschaft vorausgesetzt, im Abordnungswege bis auf Weiteres bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in der dort zu errichtenden Cybercrime-Zentralstelle Dienst zu leisten. Vertiefte Kenntnisse im IT-Bereich werden erwartet.
- 8.
- Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Regensburg.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 13. November 2014.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- II.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1.
- Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Aichach in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
- 2.
- Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
- 3.
- Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Regensburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
- 4.
- Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12.
- Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
- Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
- Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl S. 130) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 13. November 2014.
- III.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstellen:
Neu-Ulm
frei seit 1. Oktober 2014 |
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Adolf Reul evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Alexander Lutz) |
Ochsenfurt
frei seit 1. Oktober 2014 |
(bisheriger Inhaber:
Notar Thomas Zöpfl evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Veronika Grömer |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die beiden ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. März 2015 (Notarstellen in Neu-Ulm und Ochsenfurt) eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Neu-Ulm und Ochsenfurt haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstelle in Ochsenfurt werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 19. November 2014.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.