Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2014/1 voraussichtlich bis zu fünf Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 8. Januar 2015 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.