319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 20. Oktober 2015 Az.: D5 - 9101 - I - 11022/2015
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Januar 2015 (JMBl. S. 10), wird wie folgt geändert:
Bei „Tadschikistan“ werden in Spalte 3 nach den Wörtern „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ ein Absatz und die Wörter „Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.