Stellenausschreibungen
- I.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der
Nrn. 2, 3, 5, 6 und 10 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
- 1.
- Richter an den Oberlandesgerichten
(Besoldungsgruppe R 2) - in München und Bamberg
- 2.
- Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 4) - in Bamberg
- 3.
- Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3) - in Amberg
- 4.
- Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2) - in München I und Schweinfurt
- 5.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage) - in Eggenfelden
- 6.
- Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2) - in Freyung
- 7.
- Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2) - in Kaufbeuren
- 8.
- Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3) - in München
- 9.
- Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2) - in München
- 10.
- Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3) - in Bamberg
- 11.
- Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage) - in Kempten (Allgäu)
- 12.
- Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2) - in Würzburg
- 13.
- Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage) - in Bayreuth, Coburg und Traunstein
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III. Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 16. März 2015.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- II.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1.
- Geschäftsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach
BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. - 2.
- Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach
BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. - 3.
- Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Erding in
BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nachBesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. - 4.
- Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Landgericht Landshut in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Zum Aufgabengebiet gehört auch die Pilotprojektleitung „Elektronischer Rechtsverkehr“.
- 5.
- Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Landshut in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach
BesGr. A 12. - 6.
- Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht München I.
- 7.
- Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Amberg.
- 8.
- Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei im Strafjustizzentrum bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 8 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 9. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister mit Erfahrung als Leiter einer Justizwachtmeisterei, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister mit Erfahrung als Leiter einer Justizwachtmeisterei ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 9.
- Leiter einer Einheit in der Zentralen Justizwachtmeisterei im Strafjustizzentrum bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Der Dienstposten kann zusätzlich die Wahrnehmung übergeordneter Leitungstätigkeiten im Justizwachtmeisterdienst beinhalten. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der
BesGr. A 7 besteht. - 10.
- Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Schweinfurt in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der
BesGr. A 7 besteht. - 11.
- Stellvertretender Leiter einer Einheit in der Zentralen Justizwachtmeisterei im Strafjustizzentrum bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Der Dienstposten kann vertretungsweise auch die Wahrnehmung übergeordneter Leitungstätigkeiten im Justizwachtmeisterdienst beinhalten. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der
BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 5 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl 2009, S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 6 und 7 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Januar 2003 (JMBl S. 30) in der Fassung vom 28. Juni 2004 (JMBl S. 132) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 16. März 2015.
- III.
- Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstelle entgegengesehen:
Frei werdende Notarstelle:
Würzburg frei ab 1. Juli 2015 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Gerhard Öchsner evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Matthias Dünninger) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die ausgeschriebene Notarstelle bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. Juli 2015 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle in Würzburg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstelle in Würzburg werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 23. März 2015.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.