Veröffentlichung JMBl. 2015/03 S. 24 vom 20.04.2015

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 3, 7 und 11 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg
2.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
3.
Präsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Deggendorf
4.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in Nürnberg-Fürth
5.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Schweinfurt
6.
Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München II
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
7.
Direktoren der Amtsgerichte
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Aichach und Ebersberg
8.
Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Wunsiedel
9.
Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
10.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
11.
Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)
in Ingolstadt
12.
Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kempten (Allgäu) und München I
13.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Amberg, Deggendorf, Ingolstadt, Landshut, München I und München II
Die Stellen in Deggendorf und Landshut können ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl S. 183).
Bewerbungsfrist: 6. Mai 2015.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Ständiger Vertreter des Dienstleiters bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft München I in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
4.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Würzburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
5.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Deggendorf in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
6.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Fürth in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
7.
Referent und herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Beamte, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Beamte der BesGrn. A 12 und A 13, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
8.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht München II in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13
9.
Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Ingolstadt
10.
Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 8 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 9. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister mit Erfahrung als Leiter einer Justizwachtmeisterei, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister mit Erfahrung als Leiter einer Justizwachtmeisterei ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
11.
Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Deggendorf in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 8 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 9 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 15. Januar 2003 (JMBl S. 30) in der Fassung vom 28. Juni 2004 (JMBl S. 132) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 10 und 11 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 6. Mai 2015.
III.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Leiter/in (BesGr. A 16) des Fachbereichs Rechtspflege in Starnberg.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (www.fhvr.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche und die Zentralverwaltung. Der Fachbereich Rechtspflege (www.fhvr-rpfl.bayern.de) bildet in der Fachlaufbahn Justiz die Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Beruf des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten im Rahmen eines Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten eingebunden. Die Fachbereichsleiterin bzw. der Fachbereichsleiter leitet und vertritt den Fachbereich. Der Fachbereich Rechtspflege befindet sich derzeit in Starnberg und soll nach Pegnitz verlagert werden.
Wir erwarten:
die Befähigung zum Richteramt i. S. d. Deutschen Richtergesetzes,
mehrjährige Verwaltungserfahrung, vorzugsweise am Fachbereich,
einschlägige Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung, vorzugsweise am Fachbereich,
mehrjährige Führungserfahrung und Führungsverständnis sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, zu fordern und zu fördern,
überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, hohes Verantwortungsbewusstsein, Innovationsfähigkeit, Problemlösungsvermögen, Planungs- und Organisationsvermögen, Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick, Entscheidungskraft,
die Bereitschaft, aktiv in der Lehre tätig zu sein,
eine Verweilzeit von mindestens fünf Jahren, verbunden mit der grundsätzlichen Bereitschaft zu einem Dienstortwechsel von Starnberg nach Pegnitz,
die Bereitschaft, auf organisatorische Veränderungen flexibel zu reagieren.
Es handelt sich um ein Amt mit leitender Funktion, das gemäß Art. 46 BayBG zunächst grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Probe zu übertragen ist. Die Stelle ist für Teilzeitbeschäftigung mit einem Anteil von mindestens 80 v. H. der regelmäßigen Arbeitszeit geeignet. Die Bewerbung von Frauen wird besonders begrüßt. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 8. Mai 2015 an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Wagmüllerstr. 20, 80538 München, zur Vorlage an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Herr Walser, Tel. 089/242675-11, oder Frau Rasser, Tel. 089/2306-2579, zur Verfügung.
IV.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstellen:
Nürnberg
frei seit 1. März 2015
(letzter Inhaber:
Notar Martin Kreßel)
München
frei seit 1. April 2015
(bisheriger Inhaber:
Notar Walter Dietrich)
frei werdende Notarstelle:
Garmisch-Partenkirchen
frei ab 1. Juli 2015
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Rainer Pannhausen
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Michael Andreas Müller)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
1. August 2015 (Notarstellen in Nürnberg und München)
1. September 2015 (Notarstelle in Garmisch-Partenkirchen)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle in Garmisch-Partenkirchen haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstellen in München und Nürnberg werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 18. Mai 2015.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.