2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Erste Juristische Staatsprüfung
für die Erste Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 10. März 2015 Az.: PA 2230 - 2913/2012
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) vom 16. Oktober 2008 (JMBl S. 161) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.3 wird das Wort „Verwaltungsgesetze“ durch das Wort „Gesetze“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 4.1 erhält folgende Fassung:
- „4.1
- Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.2 am 1. September 2016 in Kraft; Nr. 1.2 gilt erstmals für die Erste Juristische Staatsprüfung 2016/2.