Veröffentlichung JMBl. 2015/04 S. 30 vom 10.03.2015

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Az.: PA 2230 - 2913/2012
2038.3.3.2-J
2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Zweite Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 10. März 2015  Az.: PA 2230 - 2913/2012
 
1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS) vom 15. Oktober 2003 (JMBl S. 204), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. März 2012 (JMBl S. 30), wird wie folgt geändert:
1.1
In Abschnitt I Nr. 1.3 wird das Wort „Verwaltungsgesetze“ durch das Wort „Gesetze“ ersetzt.
1.2
In Abschnitt I Nr. 2.9 werden die Worte „Böhme/Fleck/Kroiß“ durch die Worte „Kroiß/Neurauter“ ersetzt.
1.3
In Abschnitt I Nr. 3.3.2 werden die Worte „Band 5021, Bankrecht (BankR)“ durch die Worte „Band 5783, Kapitalmarktrecht (KapMR)“ ersetzt.
1.4
In Abschnitt I Nr. 3.3.3 wird das Wort „Musterrecht“ durch das Wort „Designrecht" ersetzt.
1.5
Abschnitt IV Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 2.9 genannten Hilfsmittel, bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.5 am 1. November 2016 in Kraft; Nr. 1.5 gilt erstmals für die Zweite Juristische Staatsprüfung 2016/2.