Veröffentlichung JMBl. 2016/01 S. 3 vom 29.01.2016

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Stellenausschreibungen
 
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 2 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind
2.
Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Landsberg a. Lech
3.
Richter an den Amtsgerichten als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Aschaffenburg, Nördlingen und Nürnberg
4.
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bamberg
5.
Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Würzburg
6.
Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Hof
7.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Augsburg und München I.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 19. Februar 2016.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Rosenheim in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
3.
Gruppenleiter bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
4.
Referent / herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Zu den Dienstaufgaben gehören insbesondere Referententätigkeiten sowie die Mitarbeit in Personalangelegenheiten der Richter und der Beamten. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Justizverwaltung − insbesondere im vorgenannten Personalbereich − und in den gängigen EDV-Anwendungen.
5.
Bezirksrevisor bei dem Landgericht Aschaffenburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 5 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 19. Februar 2016.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Frei werdende Notarstellen:
Haßfurt
frei ab 1. Februar 2016 
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Dr. Manuela Müller)
Hof
frei ab 1. Februar 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Jens Haßelbeck)
Mainburg
frei ab 1. Februar 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Stefan Schrenick)
Straubing
frei ab 1. Februar 2016
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Florian Satzl
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung
mit Notar Johannes Bolkart)
Markt Erlbach
frei ab 1. März 2016
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Andrea Issad)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notar-assessoren entgegengesehen, die zum
1. Mai 2016 (Notarstellen in Haßfurt, Hof, Mainburg und Markt Erlbach)
1. Juni 2016 (Notarstelle in Straubing)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle in Straubing haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstelle in Markt Erlbach werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.