3003.3-J
Änderung der Generalaktenverfügung für die Justizverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 28. Januar 2016 Az.: B3 - 1456 - VI - 6710/2015
Das Verzeichnis der außerdeutschen Länder (Anlage zum Generalaktenplan) ist neu gefasst worden.
Nachstehend wird die Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder bekanntgemacht. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 tritt das Verzeichnis der außerdeutschen Länder in der Fassung der Bekanntmachung über die Änderung der Generalaktenverfügung für die Justizverwaltung vom 8. Februar 2013 (JMBl. S. 10) außer Kraft.