Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2015/2 voraussichtlich bis zu fünf Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 24. Juni 2016 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.