3003.7-J
Änderung der Richtlinien für die Zusammenarbeit der
bayerischen Justiz mit der Presse
bayerischen Justiz mit der Presse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 27. Juni 2016, Az. 1271 - X - 4312/2016
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Richtlinien für die Zusammenarbeit der bayerischen Justiz mit der Presse (Presserichtlinien - PresseRL) vom 26. Mai 2014 (JMBl. S. 67) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.5 werden die Wörter „Justizschule Pegnitz und der Justizvollzugsschule Straubing" durch die Wörter „Bayerischen Justizakademie und der Bayerischen Justizvollzugsakademie“ sowie das Wort „Schulleitung“ durch das Wort „Akademieleitung“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3.5 wird nach dem ersten Absatz folgender neuer Absatz eingefügt:
„Über die Veröffentlichung bzw. das Zugänglichmachen von Gerichtsentscheidungen entscheiden die Gerichte. Dies gilt auch nach Rechtskraft der Entscheidung. Pflichten der Staatsanwaltschaften zu Auskünften und Akteneinsicht nach der Strafprozessordnung bleiben hiervon unberührt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 8. August 2016 in Kraft.