3101-J
Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 5. September 2016, Az. D1b - 2344 - I - 11737/2015
- 1.
- Die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (vgl. Nr. 1 der Bekanntmachung vom 6. August 2013, JMBl. S. 94) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In § 38 Nr. 19 werden die Wörter „§ 155 der Kostenordnung (KostO)“ durch die Wörter „§ 89 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)“ ersetzt.
- 1.2
- § 46 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 3 wird die Angabe „§ 155 KostO“ durch die Angabe „§ 89 GNotKG“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Nr. 4 wird die Angabe „§ 68 Nummer 13“ durch die Angabe „§ 38 Nummer 13“ ersetzt.
- 1.3
- § 143 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Im bisherigen Satz 1 werden die Wörter „nach Vollzug der Eintragungsanordnung nach § 882c Absatz 1 Nummer 1, § 882d ZPO“ gestrichen.
- 1.3.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.