3101-J
Änderung der Gerichtsvollzieherordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 5. September 2016, Az. D1b - 2344 - I - 11737/2015
- 1.
- Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (vgl. Nr. 1 der Bekanntmachung vom 6. August 2013, JMBl. S. 95) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In § 7 Abs. 2 wird die Zahl „714“ durch die Zahl „716“ ersetzt.
- 1.2
- Der im Verzeichnis der Vordrucke zur GVO enthaltene Vordruck GV 1 Dienstregister I erhält die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.
- 1.3
- Der im Verzeichnis der Vordrucke zur GVO enthaltene Vordruck GV 2 Dienstregister II erhält die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung.
- 1.4
- Der im Verzeichnis der Vordrucke zur GVO enthaltene Vordruck GV 4 Kassenbuch II erhält die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
- Anlage 1: GV 1 Dienstregister I
- Anlage 2: GV 1 Dienstregister I - Einlagebogen -
- Anlage 3: GV 2 DR II Mantelbogen und Einlagebogen
- Anlage 4: GV 4 Kassenbuch II: Verwendete Einnahmen
- Anlage 5: GV 4 Kassenbuch II: Verwendete Einnahmen, Liste
- Anlage 6: GV 4 Kassenbuch II: Verwendete Einnahmen, Schlusszusammenstellung