Veröffentlichung JMBl. 2016/09 S. 124 vom 17.11.2016

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Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
1.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
2.
Richter an den Oberlandesgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Bamberg
3.
Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Bamberg
4.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg-Fürth und Hof
5.
Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Kitzingen
6.
Leitende Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 4)
in Traunstein und Hof
7.
Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in Passau, Deggendorf und Bamberg
8.
Staatsanwälte als Gruppenleiter bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in München I, Passau und Nürnberg-Fürth.
Die Stelle bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 JMBl. S. 183 in der Fassung vom 9. März 2010 JMBl. S. 16).
Bewerbungsfrist: 8. Dezember 2016.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Stellen entgegengesehen:
1.
Geschäftsleiter bei dem Landgericht Würzburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 11, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
2.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Zum Aufgabenbereich gehören auch die Tätigkeiten eines gehobenen Sachbearbeiters in Verwaltungsangelegenheiten. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Justizverwaltung sowie im Beamten- und Tarifrecht.
3.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Zum Aufgabenbereich gehören auch die Tätigkeiten eines gehobenen Sachbearbeiters in Verwaltungsangelegenheiten. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Justizverwaltung sowie im Beamten- und Tarifrecht.
4.
Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Hof in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
5.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Mitarbeit in Personalangelegenheiten der Beamten bzw. der Tarifbeschäftigten.
6.
Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Mitarbeit in Personalangelegenheiten der Rechtsreferendare.
7.
Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Hof in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
8.
Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht München I in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
9.
Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Weiden i. d. OPf. in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
10.
Stellvertretender Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Hof in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs.3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 bis 10 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen. Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 8. Dezember 2016.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Frei werdende Notarstellen:
Bamberg
frei ab 1. April 2017      
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Gustav Reißig
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Michael Eigner)
Pegnitz
frei ab 1. April 2017
(derzeitiger Inhaber:
Notar Helmut Heinrich)
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um die beiden ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum 1. April 2017 eine dreijährige Mindestanwärterzeit (§ 7 Abs. 1 BNotO) vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstelle Bamberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber um die Notarstellen in Bamberg und Pegnitz werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 12. Dezember 2016.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.