319-J
Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 18. Oktober 2017, Az. D5 - 9101 - I - 11669/2017
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. Januar 2017 (JMBl. S. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Bei „Guatemala“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft.