6322-J
Änderung der Bekanntmachung über
die Zahlstellen besonderer Art der
bayerischen Justizverwaltung
die Zahlstellen besonderer Art der
bayerischen Justizverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 27. Oktober 2017, Az. B2 - 5226 - VI - 12215/2017
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Zahlstellen besonderer Art der bayerischen Justizverwaltung (Zahlstellenergänzungsbestimmungen - ZErgBest) vom 2. März 2017 (JMBl. S. 47) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2.1.2.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Im zweiten Halbsatz des Einleitungssatzes werden die Wörter „Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz - ZahlVJuFin)“ durch die Wörter „Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV)“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Buchst. b wird der Klammerzusatz „(bis 30. Juni 2017: § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 JBeitrO)“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 2.1.2.2 Satz 1 Buchst. c wird der Klammerzusatz „(bis 30. Juni 2017: § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 JBeitrO)“ gestrichen.
- 1.3
- In Nr. 4.5.2 Satz 1 werden die Wörter „Verordnung über den Zahlungsverkehr im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit (Zahlungsverkehrsverordnung Justiz/Finanz - ZahlVJuFin)“ durch die Wörter „Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV)“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 6.2.1 wird der Überschrift folgender Klammerzusatz angefügt: „(§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GerZahlV)“.
- 1.5
- In Nr. 6.2.1.1 werden die Wörter „Ergänzend zu § 2 Abs. 1 ZahlVJuFin“ durch das Wort „Es“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2017 in Kraft.