319-J
Änderung der Bekanntmachung
betreffend Legalisation deutscher Urkunden,
Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von
der Legalisation
betreffend Legalisation deutscher Urkunden,
Erteilung von Apostillen und
Bestätigungen sowie Befreiung von
der Legalisation
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
der Justiz
vom 18. Januar 2017, Az. D5 - 9101 - I - 423/2017
- 1.
- Der Anhang zu Nr. 1.7 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. September 2016 (JMBl. S. 110) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Bei „Albanien“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ und in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend Apostillenübereinkommen aufgrund Einspruchs im Verhältnis zu Deutschland nicht in Kraft“ durch die Wörter „Apostillenübereinkommen ist nach Rücknahme des deutschen Einspruchs anwendbar“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2017 in Kraft.