Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2016/2 voraussichtlich bis zu sechs Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Für die Einstellung ist voraussichtlich mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe „vollbefriedigend“ erforderlich.
Gesuche um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 30. Juni 2017 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.